Eine Spaziergängerin, die mit ihrem Hund unterwegs war, rief in diesen Tagen bei uns an, dass sie in Fürth-Lörzenbach auf einem gemähten Futterroggen-Feld ein Rehkitz mit abgetrenntem Hinterlauf gefunden habe. Sie handelte richtig und rief sofort den Jagdpächter an, der auch kurze Zeit später eintraf. Dieser stellte außer dem abgetrennten Bein noch eine große Schnittwunde am Bauch fest. Somit blieb leider nur, das Kitz von seinen Verletzungen und Schmerzen schnell zu erlösen.
Landwirte sind per Gesetz verpflichtet, alles zu tun, um das Ausmähen von Kitzen zu verhindern. Wir weisen darauf hin, dass die Landwirte bestraft werden können, wenn sie keine ausreichenden Maßnahmen zur Verhinderung des Ausmähens von Kitzen getroffen haben.
Einen Tag vor Mähbeginn sollte der zuständige Jagdpächter informiert werden, der wiederum Leute organisiert, die beim Absuchen der Wiesen oder Felder helfen.
Ein anderer Landwirt, bei dem letztes Jahr schon ein Kitz beim Mähen umkam, wurde gebeten, dieses Jahr rechtzeitig den Jagdpächter zu informieren, damit die Wiese mit Helfern abgelaufen werden kann. Leider kam seine Meldung viel zu kurzfristig, so dass schon gemäht war, bevor die Helfer eintrafen. Glücklicherweise ging diesmal alles gut: Es war kein Kitz in der Wiese, was vielleicht dem Umstand zu verdanken war, dass die Tierfreundin tags zuvor Stöcke mit im Wind flatternden Tüten aufgestellt hatte, die die Ricken daran hinderten, ihre Kitze dort abzulegen.